Unsere AGB’ s
Allgemeine Geschäftsbedingung der Umzugsspedition „Easy-Way Umzugsspedition“ nachfolgen Transporteur genannt.
Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die die Beförderung von Umzugsgut, dessen Lagerung sowie damit verbundene Verpackungs- und Montagearbeiten betreffen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Transporteur diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat
Übergabe des Gutes
- Zustand bei Übergabe
Das Transportgut wird dem Transporteur in unverpacktem Zustand übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Haftung für verpackte Güter
Bei bereits vom Kunden verpackten Gütern übernimmt der Transporteur keine Haftung für Schäden am Inhalt, es sei denn, die Verpackung weist sichtbare Beschädigungen auf.
- Meldung von Schäden
Schäden an der Verpackung und damit möglicherweise am Inhalt des Transportgutes müssen dem Transporteur noch vor Abschluss des Transportes angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, sofern die Schäden nicht bereits bei Übergabe des Gutes dokumentiert wurden.
Erhöhung des Entgelts durch Zusatzleistungen
- Abweichung der Menge des Umzugsguts
Stimmt die tatsächliche Menge des Umzugsguts nicht mit den bei Auftragserteilung vorausgesetzten Angaben des Kunden (Absender) überein, ist der Transporteur berechtigt, das vereinbarte Entgelt entsprechend der tatsächlichen Menge und dem damit verbundenen Mehraufwand anzupassen.
- Grundlage der Anpassung
Die Erhöhung des Entgelts erfolgt gemäß den im Vertrag und in §4 dieser AGB festgelegten Preisen für zusätzliche Leistungen, wie:
- Zusätzliche Kubikmeter Umzugsvolumen
- Zusätzliche Laufwege
- Zusätzliche Etagen am Einzugs- oder Auszugsort
- Unvorhergesehene Zusatzleistungen
Sollten vor Ort unvorhergesehene Zusatzleistungen erforderlich sein (z. B. nicht gemeldete De- oder Montagen von Möbeln, Entrümpelungen oder sonstige Arbeiten), wird der Transporteur den Kunden unverzüglich informieren und eine Einwilligung zur Durchführung und Vergütung dieser Zusatzleistungen einholen.
- Berechnungsgrundlage
Die Berechnung erfolgt auf Basis der in §4 aufgeführten Preisstaffelungen oder nach einem individuell vereinbarten Stundensatz, falls keine spezifischen Preise festgelegt sind.
Leistung und Vergütung
- Die Vergütung der Leistungen des Transporteurs richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen und den nachfolgend aufgeführten Zusatzleistungen:
- Karton zusätzlich ein- oder auspacken: 5,80 EUR pro Karton
- Zusätzlicher Laufweg (je 10 Meter): 126,00 EUR
- Zusätzliche Etage (am Einzugs- oder Auszugsort): 199,00 EUR pro Etage
- De- oder Montage eines Bettes: 75,00 EUR
- De-Montage einer Küche (je laufender Meter): 276,00 EUR
- De- oder Montage eines Schranks: 130,00 EUR
- Zusätzliches Umzugsvolumen (je Kubikmeter): 149,00 EUR
- Entrümpelung / Entsorgung (je Kubikmeter zzgl. Umzugsvolumen): 295,00 EUR
Der Transporteur behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde nachträgliche Änderungen oder nicht vorhersehbare Zusatzleistungen verlangt.
Pflichten des Kunden
- Vorbereitungsmaßnahmen
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Umzugs zu ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:
- Die Sicherung von empfindlichen Geräten wie EDV-Anlagen, Radios, Hi-Fi-Geräten, Fernsehern, Plattenspielern und Waschmaschinen für den Transport.
- Die fachgerechte Verpackung und Vorbereitung solcher Geräte, sofern dies nicht ausdrücklich Teil der vereinbarten Leistungen des Transporteurs ist.
- Prüfpflicht des Transporteurs
Der Transporteur ist nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Sicherung oder Verpackung durch den Kunden zu überprüfen.
- Zufahrtswege und Zugänge
Der Kunde hat die rechtzeitige Klärung und Sicherstellung der Befahrbarkeit aller Zufahrts- und Nebenstraßen sowie das Freihalten von Ab- und Zugangswegen zu organisieren.
- Folgen unzureichender Vorbereitung Falls die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden und der Umzug verschoben oder zusätzliche Kosten entstehen, trägt der Kunde (Absender) die daraus resultierenden Kosten.
Zahlung
- Zahlungsweise
Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in bar zu entrichten.
- Anzahlungen
- Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Umzugsgeldes vor dem Laden des Umzugsgutes als Anzahlung zu leisten.
- Bei Auslandsumzügen beträgt die Anzahlung 70 % des vereinbarten Umzugsgeldes, ebenfalls vor dem Laden des Umzugsgutes.
- Kostenübernahme durch Dritte
Falls ein Dritter, wie beispielsweise der Arbeitgeber, die Kosten übernimmt, hat der Kunde eine
Kostenübernahmebescheinigung in voller Höhe mindestens 10 Tage vor dem Umzugsbeginn dem Transporteur vorzulegen.
- Fälligkeit des Restbetrages
Der Restbetrag ist unmittelbar nach Abschluss des Umzugs und nach Rechnungsstellung zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Stornierung und Terminverschiebung
- Kündigung durch den Kunden
Kündigt der Kunde (Absender) einen Umzugsvertrag vor dessen Durchführung oder verhindert auf andere Weise die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, so wird eine entsprechende Ausfallfracht fällig.
- Kostenregelung bei Kündigung oder Terminverschiebung
- Erfolgt die Kündigung oder Terminverschiebung weniger als 14 Werktage vor dem geplanten Umzugstermin, werden 80 % des vereinbarten Umzugsgeldes berechnet.
- Bei einer Kündigung oder Terminverschiebung, die mehr als 14 Werktage vor dem geplanten Umzugstermin erfolgt, berechnet der Transporteur 35 % des vereinbarten Umzugsgeldes als Entschädigung.
- Grundlage der Berechnung
Die Berechnung der Stornierungs- oder Verschiebungskosten erfolgt auf Basis des vereinbarten Umzugsgeldes und umfasst bereits entstandene Kosten sowie den entgangenen Gewinn.
- Widerruf einer Terminverschiebung
Sollte der Kunde eine zuvor beantragte Terminverschiebung widerrufen und einen neuen Termin vereinbaren, behält sich der Transporteur vor, die entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Haftungsausschlüsse
- Der Transporteur übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung des Transportguts, wenn diese auf folgende Gefahren zurückzuführen sind:
1.Wertgegenstände ohne vorherige Deklaration:
Beförderung von Schmuck (z. B. Ohrringe, Uhren, Armbänder, Ringe), Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden oder Kunstgegenständen, deren Wert vor der Verladung nicht durch den Absender bekannt gegeben wurde, um eine gesonderte Versicherung abzuschließen.
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung:
Schäden, die auf unzureichende Verpackung oder fehlende Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen sind.
3. Eigenhändige Behandlung durch den Absender:
Schäden, die durch Behandeln, Beladen oder Verladen des Transportguts durch den Absender selbst verursacht wurden.
4. Nicht vom Transporteur verpacktes gut:
Schäden an nicht vom Transporteur verpacktem Transportgut, das in Behältern befördert wird.
5. Ungeeignetes Lade- oder Entladegut:
Schäden, die beim Verladen oder Entladen von Transportgut entstehen, dessen Größe oder Gewicht den Räumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern:
- Der Transporteur den Absender vorab auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat, und
- Der Absender dennoch auf der Durchführung der Leistung besteht.
6. Lebende Tiere oder Pflanzen:
Schäden oder Verluste bei der Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Guts:
Schäden, die aufgrund der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen.
8. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend entgegenstehen
9 Schadenanzeige
9.1 Verlust oder äußerlich erkennbare Schäden
Ansprüche wegen Verlustes oder äußerlich erkennbarer Schäden an dem Transportgut erlöschen, wenn:
- Der Schaden dem Transporteur nicht spätestens binnen 12 Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigt wird.
9.2 Selbst eingepackte Gegenstände
Keine Haftung besteht für Schäden an Gegenständen aus Glas, Keramik oder ähnlichen empfindlichen Materialien, wenn diese vom Kunden selbst verpackt und ausgepackt wurden.
9.3 Verdeckte Schäden
Ansprüche wegen Schäden, die bei der Ablieferung nicht äußerlich erkennbar waren (verdeckte Schäden), erlöschen, wenn der Schaden dem Transporteur nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt wird.
9.4 Form der Schadenanzeige
Die Anzeige des Schadens muss in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen und eine genaue Beschreibung des Schadens enthalten.
10. Pfandrecht
- Pfandrecht des Transporteurs
Der Transporteur hat aufgrund aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht an dem Umzugsgut des Kunden.
- Verweigerung der Herausgabe
Der Transporteur ist berechtigt, die Herausgabe des Umzugsgutes zu verweigern, solange das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise noch nicht bezahlt wurde.
- Durchsetzung des Pfandrechts
Das Pfandrecht kann zur Sicherstellung der offenen Forderungen des Transporteurs genutzt werden.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Umzugsvertrag ist der Sitz des Transporteurs.
- Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Transporteurs vereinbart
12. Elektro-Installationsarbeiten
- Keine Durchführung von Installationsarbeiten
Der Transporteur ist nicht berechtigt, Arbeiten durchzuführen, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden. Dies schließt insbesondere, aber nicht abschließend, Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten ein.
- Ausschluss von Haftung
Für etwaige Schäden oder Mängel, die aus nicht vereinbarten Installationsarbeiten entstehen, übernimmt der Transporteur keine Haftung.
13. Sammeltransport
- Durchführung im Sammeltransport
Der Transporteur ist berechtigt, den Umzug im Rahmen eines Sammeltransports durchzuführen, d. h. das Umzugsgut kann zusammen mit anderen Sendungen befördert werden.
- Haftung und Verzögerung
Im Falle eines Sammeltransports kann es zu Verzögerungen kommen, die der Transporteur nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig informiert. Eine Haftung des Transporteurs für durch Verzögerungen entstandene Schäden ist ausgeschlossen, sofern die Verzögerungen auf den Sammeltransport zurückzuführen sind.
14. Trinkgelder an Mitarbeiter
Trinkgelder, die der Absender den Mitarbeitern des Transporteurs übergibt, sind freiwillig und werden nicht mit der Rechnung verrechnet.
- Kein Anspruch auf Trinkgelder
Die Mitarbeiter des Transporteurs haben keinen Anspruch auf Trinkgelder, und diese stellen keinen Bestandteil der vereinbarten Vergütung dar.
15. Missverständnisse
- Verantwortung für Missverständnisse
Der Transporteur übernimmt keine Verantwortung für Missverständnisse, die aus mündlichen oder anderweitig nicht schriftlich bestätigten Aufträgen, Weisungen oder Mitteilungen des Absenders resultieren. Dies gilt insbesondere, wenn solche Mitteilungen an Personen des Transporteurs gerichtet sind, die nicht zur Entgegennahme und Annahme solcher Weisungen bevollmächtigt sind.
- Gültigkeit von schriftlichen Auftragsbestätigungen
Nur schriftliche Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen, die von bevollmächtigten Personen des Transporteurs akzeptiert und bestätigt wurden, sind für den Transporteur verbindlich.
16. Nachprüfung durch den Absender
- Verpflichtung zur Nachprüfung
Bei der Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, selbst zu überprüfen, dass sämtliches Umzugsgut ordnungsgemäß mitgenommen wird.
- Vermeidung von Missverständnissen
Der Absender hat sicherzustellen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder versehentlich zurückgelassen wird. Etwaige Irrtümer müssen vor Verlassen der Abholstelle festgestellt und dem Transporteur unverzüglich mitgeteilt werden.
17. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung benötigt werden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht an der Auftragserfüllung beteiligt sind, erfolgt nicht.
Nach vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Kundendaten für die weitere Verwendung gesperrt und gemäß den steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.