AGB’s

 Unsere AGB’ s 

Allgemeine Geschäftsbedingung der Umzugsspedition „Easy-Way Umzugsspedition“ nachfolgen Transporteur genannt. 

1. Geltung 

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie Verpackungsarbeiten. 

2. Übergabe des Gutes 

Das Transportgut wird dem Transporteur unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor Ende des Transportes dem Transporteur angezeigt wird. 

3. Erhöhung des Entgelts durch Zusatzleistungen 

Stimmt die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung Vorausgesetzen Angaben des Absenders nicht, so ist der Transporteur berechtigt, die vereinbarte Entgelt Summe nach Feststellung wie folgend aufgeführt zu erhöhen. 

4. Leistung / Vergütung 

  • 1 Karton zusätzlich ein- oder auspacken 4,80 EUR
  • Je 10 Meter zusätzlicher Laufweg 34,00 EUR
  • Je zusätzliche Etage am Einzugs- oder Auszugsort 80,00 EUR
  • De- oder Montage vom Bett 60,00 EUR
  • Demontage Küche je lfd. Meter 135,00 EUR
  • De- oder Montage vom Schrank-130,00 EUR
  • Montage Küchenschränke ohne Material je lfd. Meter 150,00 EUR
  • Je zusätzlichem Kubikmeter Umzugsvolumen 65,00 EUR
  • Entrümpelung- / Entsorgung je Kubikmeter zzgl. Kubikmeter Volumen 120,00 EUR 

(Alle Preise verstehen sich zzgl. Der Gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.) 

5. Pflichten des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzuges erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Wie z.B. EDV- Anlagen, Radio und Hifi-Geräten, Fernseher, Plattenspieler und Waschmaschinen für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung ist Transporteur nicht verpflichtet. Der Kunde übernimmt die rechtzeitige Klärung der Zufahrt auf allen Neben- und Zufahrtstrassen als auch die Ab- und Zugangswege freizuhalten. Ansonsten kann die Gefahr bestehen, dass der Umzug verschoben werden muss. Die Kosten dafür muss der Absender übernehmen. 

6. Zahlung 

Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb Deutschland nach Entladung, bei Auslandsumzügen nach Beladung. Bei Kostenübernahme von Dritten, wie zum Beispiel Arbeitgeber, ist eine Kostenübernahmebescheinigung in voller Höhe mindestens 10 Tage vor Umzugsbeginn dem Spediteur vorzulegen. 

7. Stornierung 

Kündigt der Absender einen Umzugsvertrag vor dessen Durchführung oder verhindert die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, so wird eine Entsprechende Ausfallfracht fällig. 

Bei Kündigung/ Terminverschiebung, die nicht mehr als 4 Werktage vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen, berechnen wir 80% des vereinbarten Umzugsgeldes. Bei früheren Kündigungen/ Terminverschiebungen berechnen wir Ihnen 35% des vereinbarten Umzugsgeldes. 

8. Haftungsausschlüsse 

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist: 

Beförderung von Schmuck wie z.B. Ohrringe, Uhren, Armbänder, Ringe, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere, oder Urkunden sowie Kunstgegenstände deren Wert vor Verladung nicht durch den Absender bekannt gegeben wurden, um hierfür eine gesonderte Versicherung abzuschließen 

Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender 

Behandeln, Beladen, Verladen durch den Absender 

Beförderung von nicht vom Transporteur verpacktem Gut in Behältern 

Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größen und Gewicht den Räumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Transporteur den Absender auf die Gefahr eine Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat 

Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen 

Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der Zufolge es besonders leicht zu Schäden insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleide. 

9. Schadenanzeige 

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, 

Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens binnen 12 Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigte wurde. 

Wenn Gegenstände aus Glas, Keramik, ö.ä. vom Kunden selbst eingepackt und ausgepackt wird. 

Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war, verdeckter Schaden, und dem Transporteur nicht innerhalb 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurde. 

10. Pfandrecht 

Der Transporteur hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solang das vereinbarte Entgelt noch nicht oder nur in Teilen geleistet wurde. 

11. Erfüllungsort 

Als Erfüllungsort oder Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Transporteurs vereinbart. 

12. Elektro- Installationsarbeiten 

Der Transporteur des Transportes, ist nicht berechtigt anderer Arbeit nachzugehen, die nicht im Vertrag stehen. Von Elektro-, Gas, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten. 

13. Sammeltransport 

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. 

14. Trinkgelder 

Trinkgelder die vom Absender, an die Mitarbeiter übergeben werden sind nicht verrechenbar mit der Rechnung. 

15. Missverständnisse 

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs hat der letztere nicht zu verantworten. 

16. Nachprüfung durch den Absender 

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, selbst noch mal nachzuschauen das, dass ganze Umzugsgut mitgenommen wurde. Das kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. 

17. Datenschutz 

Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.